Welche rechtliche Position hat Belgien zum Klonen?

Frager: Ellen, 37 Jahre

Antworten

In Belgien wird das Klonen (oder Klonen) von Menschen durch das Gesetz vom 11. Mai 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 28. Mai 2003) geregelt.

Dieses Gesetz verbietet das reproduktive Klonen von Menschen. Darunter wird verstanden: die Erzeugung eines oder mehrerer menschlicher Individuen, deren Gene identisch sind mit denen des Organismus, aus dem geklont wurde. Dieses Verbot basiert weitgehend auf einer (einstimmigen) Empfehlung des Beratenden Ausschusses für Bioethik (siehe www.health.fgov.be/bioeth). Die Hauptargumente betrafen die mit einer solchen Technik verbundenen wissenschaftlichen, technischen und ethischen Unsicherheiten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann nicht nur mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Euro (oder bis zu einer dieser Strafen allein) bestraft werden, sondern auch mit einem Verbot der Verwendung jeglicher medizinischer oder Durchführung von Forschungstätigkeiten.

Dagegen ist das sogenannte therapeutische Klonen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Technik ermöglicht es, „autologes Gewebe“ zu gewinnen. Diese Gewebe können dann implantiert werden, um beispielsweise beschädigte Organe zu ersetzen oder beeinträchtigte Funktionen wiederherzustellen.

Beantwortet von

drs. Björn Kessel

Strafrecht und Kriminologie

Universität Gent

http://www.ugent.be

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