Die Datenschutzrichtlinie, auch bekannt als Richtlinie 95/46/EG, ist ein 1995 von der Europäischen Union verabschiedetes Datenschutzdekret, das die Art und Weise vorschreibt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Dies ist einer der Hauptgründe, warum die Europäische Union als führend in den Bereichen Menschenrechte und Datenschutz angesehen wird.
Die Datenschutzrichtlinie definiert personenbezogene Daten als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“, und Verarbeitung als „jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie mit automatischen Mitteln durchgeführt werden, wie z. B. Sammlung, Aufzeichnung, Organisation , Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Abruf, Abfrage, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderweitiges Zurverfügungstellen, Abgleich oder Verknüpfung, Sperrung, Löschung oder Vernichtung.“ Sie schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur unter bestimmten besonderen Umständen verarbeitet werden dürfen:
- Wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
- Wenn die Verarbeitung für die Erfüllung oder den Abschluss eines Vertrages erforderlich ist.
- Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
- Wenn die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist.
- Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
- Die Verarbeitung ist für berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder des oder der Dritten, denen die Daten offengelegt werden, erforderlich. Es sei denn, diese Interessen überwiegen die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.
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